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Die 2 Phasen-Ausbildung im Überblick

Du hast die praktische Führerscheinprüfung bestanden, herzliche Gratulation. Nun gilt es die 2 Phasen- Ausbildung zu absolvieren.

In der dreijährigen Probezeit nach bestandener praktischer Prüfung müssen Auto- und Motorradfahrer 16 Stunden (2 Kurstage à je 8 Stunden) Weiterbildung besuchen. Der erste Kurstag sollte innerhalb vo 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. 
Ausbildungszweck ist eine Verbesserung der Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und zu vermeiden, sowie umweltschonendes Fahren. 

Nach ABlauf der dreijährigen Probezeit erhältst Du den definitiven Ausweis. Führ Fahrer, denen während der Probezeit der Führerausweis entzogen wurde (schwerwiegende Verkehrsdelikte), verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Sollte der Führerausweis ein zweites Mal entzogen werden, wird die Fahrbewilligung annulliert.

Folgen der Annullierung des Führerausweises: Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annullierung des Führerausweises führte, beantragt werden. 
Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten, welches die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach der bestandenen Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. 

Melde dich jetzt für die 2 Phasen-Ausbildung an: 

Ausbildung im Kanton Bern

Ausbildung im Kanton Friburg